Die Gewährleistung für gutes Material und solide Ausführung erstreckt sich auf die Dauer von 6 Monaten vom Versandtag an gerechnet. In dieser Zeit werden wir alle Teile, die sich nachweisbar infolge mangelhaften Materials oder mangelhafter Arbeit bei sachgemäßer Aufstellung und ordnungsgemäßem Gebrauch als fehlerhaft erweisen, schnellstens in unserem Werk nachbessern oder ersetzen, unter Ausschluss jeder weiteren Verbindlichkeit oder Entschädigung. Es bleibt uns überlassen, ob wir Ersatz oder Instandsetzung leisten. Beanstandete Teile sind porto- bzw. frachtfrei an uns einzusenden. Ersetzt werden stets nur die Teile, die den Mangel aufweisen, und die durch den Mangel zwangsläufig beschädigten Teile des Liefergegenstandes.
Voraussetzung für unsere Haftung ist in allen Fällen die Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller, nach Verständigung mit uns, die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Ein Recht, etwaige Mängel ohne unsere Zustimmung auf unsere Kosten durch Dritte beseitigen zu lassen oder deswegen Ansprüche auf Preisminderung zu stellen, steht dem Besteller nicht zu.
Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Erkennen wir einen Gewährleistungsfall ausdrücklich an, so gehen die Kosten des billigsten Versandes (innerhalb Deutschlands) zu unseren Lasten. Etwa ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für das Ersatzteil und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Frist für Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
Alle weiteren Ansprüche des Bestellers sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere alle weitergehenden Ansprüche auf Wandlung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind sondern durch das Arbeiten mit oder an ihm.
Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung sowie Schäden aller Art, die durch Fremdeinwirkung oder höhere Gewalt entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang, schriftlich erhoben werden.