Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeines

Verkauf und Lieferung erfolgen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Nebenabreden und Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Anderslautende Bedingungen des Bestellers sind für uns auch dann nicht bindend, wenn sie von uns nicht ausdrücklich zurückgewiesen wurden. Der Besteller erkennt dies mit der Auftragserteilung an.

Eine Übertragung vertraglicher Rechte auf Dritte ist nur im gegenseitigen Einverständnis möglich.

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte als Ganzes verbindlich.

 

Angebot

Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.

Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Für diese Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht und müssen auf Verlangen unverzüglich zurückgegeben werden.

Preise

Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung. Für Inlandsgeschäfte kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Wir müssen uns vorbehalten, eintretende Preis- und Lohnerhöhungen auch nach erfolgter Auftragsbestätigung in Form eines Preisaufschlages weiterzugeben.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind zu leisten:

Innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto. Bei Überschreiten des Zahlungstermins werden, ohne dass es einer formellen Inverzugsetzung bedarf, 2 v. H. über dem Bundesbank-Diskontsatz mindestens jedoch 5 v. H. Verzugszinsen berechnet.

Weder die Aufrechnung noch die Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns nicht anerkannter Gegenansprüche ist zulässig.

Wechsel werden nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung und dann nur erfüllungshalber und vorbehaltlich ihrer Einlösung angenommen. Die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

Wird die Zahlungsbedingung nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, oder wird ein Scheck oder Wechsel nicht eingelöst, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig, also auch solche, für die wir zahlungshalber Wechsel angenommen haben. Wir behalten uns für diesen Fall unseren Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung unbeschadet des Rechtes vor, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen. ​​​​​​​

Lieferfrist

Die Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, bleiben jedoch unverbindlich. Verspätete Lieferung gibt dem Besteller kein Recht auf Entschädigung für direkten oder indirekten Schaden. Der Besteller hat bei Lieferverzug auch nicht das Recht zum Rücktritt.

Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. betriebliche Störungen, Streik und Aussperrung im eigenen Werk sowie Verzögerungen seitens eines Zulieferers und Fälle höherer Gewalt verlängern die Lieferfrist entsprechend.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Teil- und Nachlieferungen sind zulässig.

Versand und Anlieferung

Der Versand und die Verpackung erfolgen nach unserem besten Ermessen, jedoch auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Nur auf besonderen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten, wird die Sendung von uns versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

Unter Hinweis auf unseren Eigentumsvorbehalt hat der Besteller dafür Sorge zu tragen, dass die Lieferung versichert wird, da wir bei Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes denselben auf den vollen Wert der Lieferung erheben und eventuell inzwischen eingetretene Beschädigungen an dem Liefergegenstand zu Lasten des Bestellers gehen.

Haftung und Mängel der Lieferung

Die Gewährleistung für gutes Material und solide Ausführung erstreckt sich auf die Dauer von 6 Monaten vom Versandtag an gerechnet. In dieser Zeit werden wir alle Teile, die sich nachweisbar infolge mangelhaften Materials oder mangelhafter Arbeit bei sachgemäßer Aufstellung und ordnungsgemäßem Gebrauch als fehlerhaft erweisen, schnellstens in unserem Werk nachbessern oder ersetzen, unter Ausschluss jeder weiteren Verbindlichkeit oder Entschädigung. Es bleibt uns überlassen, ob wir Ersatz oder Instandsetzung leisten. Beanstandete Teile sind porto- bzw. frachtfrei an uns einzusenden. Ersetzt werden stets nur die Teile, die den Mangel aufweisen, und die durch den Mangel zwangsläufig beschädigten Teile des Liefergegenstandes.

Voraussetzung für unsere Haftung ist in allen Fällen die Erfüllung der dem Besteller obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller, nach Verständigung mit uns, die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Ein Recht, etwaige Mängel ohne unsere Zustimmung auf unsere Kosten durch Dritte beseitigen zu lassen oder deswegen Ansprüche auf Preisminderung zu stellen, steht dem Besteller nicht zu.

Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.

Erkennen wir einen Gewährleistungsfall ausdrücklich an, so gehen die Kosten des billigsten Versandes (innerhalb Deutschlands) zu unseren Lasten. Etwa ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für das Ersatzteil und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Frist für Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.

Alle weiteren Ansprüche des Bestellers sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere alle weitergehenden Ansprüche auf Wandlung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind sondern durch das Arbeiten mit oder an ihm.

Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung sowie Schäden aller Art, die durch Fremdeinwirkung oder höhere Gewalt entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang, schriftlich erhoben werden.

Schutzrechte

Für Schwierigkeiten, die sich aus den Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes beim Weiterverkauf oder bei der Verwendung unserer Erzeugnisse oder der von uns verkauften Waren im Ausland ergeben, tragen wir keine Verantwortung und lehnen jede Haftung ab.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Das gilt auch für weiterverarbeitete Liefergegenstände. Im Falle der Weiterveräußerung der gelieferten Gegenstände gilt die Kaufpreisforderung in der Höhe des Rechnungsbetrages des gelieferten und weiterveräußerten Gegenstandes als an uns abgetreten.

Falls die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände von Dritten gepfändet oder sonst in Anspruch genommen werden, ist der Besteller verpflichtet, uns hiervon sofort auf schnellstem Wege in Kenntnis zu setzen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es ist ausdrücklich erwähnt.

Bei Exportgeschäften nach Ländern, in denen der vorstehende Eigentumsvorbehalt nicht rechtswirksam ist, behalten wir uns vor, das Eigentumsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften des Empfangslandes zu sichern.

Rücktrittsrecht

Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne dieser Lieferbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb erheblich einwirken und für denFall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten ohne dass Schadensersatzansprüche des Bestellers daraus resultieren.

Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 95111 Rehau/Deutschland. Es gilt das Deutsche Recht. Gerichtsstand ist Hof/Saale.

Stand September 2018